Wir greifen im Vorfeld ein, um unsere Kunden über die zu ergreifende Strategie zu beraten, wenn riskante Situationen auftreten, beispielsweise bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht oder der Produktregulierung, oder wenn Straftaten von Mitarbeitern oder Unternehmensleitern begangen wurden.
Da unsere Anwälte die Aktivitäten unserer Mandanten gut kennen, sind sie in der Lage, sie effektiv zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf:
Straftaten Finanztransaktionen vom Typ „Präsidentenbetrug“.
Straftaten im Rahmen des Wettbewerbsrechts, Absprachen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Missbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit
Untersuchungen des DGCCRF und Common-Law-Verfahren vor den Strafgerichten
Strafrecht arbeiten
Missbrauch Unternehmensvermögen, Untreue, passive und aktive Korruption.
Bei Fragen rund um das Wirtschaftsstrafrecht können Sie sich direkt an unseren Partner wenden. Eric WEIL.